Donnerstag, 27. Januar 2022

Rechtliche Folgen von Long Covid, ein Überblick von Rechtsanwalt für Gesundheitsrecht Thomas Eschle, Stuttgart

 

Rechtliche Folgen von Long Covid:

Long COVID ist ein Sammelbegriff für gesundheitliche Langzeitfolgen, die nach einer akuten Erkrankung an COVID-19 leider vorkommen können. Der Begriff „Long COVID“ umfasst Symptome, die mehr als vier Wochen nach Beginn der Erkrankung an COVID-19 fortbestehen oder neu auftreten und sich nicht durch eine PCR-bestätigte anhaltende Infektion oder andere Erkrankungen erklären lassen. Auch wichtig: Menschen, die an Long COVID leiden, sind nicht mehr ansteckend.

Langzeitfolgen von COVID-19 sind relevante Beeinträchtigungen der körperlichen und psychischen Gesundheit mit zum Teil sehr erheblichen Einschränkungen der Funktionsfähigkeit und allgemeinen Lebensqualität. Die Symptome sind sehr weit gefächert. Sie treten einzeln oder in Kombination auf. Sind die Krankheitsbilder kombiniert, ist auch eine fachübergreifende Behandlung und (rechtlich wichtig!) Dokumentation durch die Fachärzte und Fachkliniken notwendig. Auch die Dauer der Erkrankungen ist auch sehr unterschiedlich.

Als Krankheitsbilder der Langzeitfolgen von COVID-19 werden in der Literatur beschrieben: Chronisches Müdigkeits- und Erschöpfungssyndrom (CFS) in Kombination mit allgemeiner Minderbelastbarkeit, Konzentrationsstörungen, Ganzkörperschmerzen/ wechselnde Schmerzen (ähnlich Fibromyalgie), Muskel-schmerzen, Kopfschmerzen, Atembeschwerden, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Depression, Niedergeschlagenheit, Angststörungen, chronische Schlafstörungen (Einschlaf- und oder (häufig!) Durchschlafstörungen, Herzrasen, Herzstolpern, Herzmuskelentzündungen, Nieren- und Stoffwechselerkrankungen, Diabetes mellitus, Gefäßerkrankungen. Eine einheitliche Definition eines Krankheitsbildes Long COVID gibt es bislang (noch) nicht.

Covid 19 ist neu, nicht jedoch die beschriebenen Einzelsymptome, so dass für diese einzel- nen oder kombinierten Krankheitsbilder bereits die rechtliche Einordnung vorgenommen werden kann (diese Krankheitsbilder gab es bereits vor Covid ohne den Covid-Zusam-menhang).   

Es lassen sich sozialmedizinisch drei Phasen einer Erkrankung an COVID-19 unterscheiden, wobei die letzten beiden Phasen Long COVID zugeordnet werden:

  • akute COVID-19-Krankheitsphase: bis 4 Wochen nach Beginn der Symptome,
  • subakute COVID-19-Krankheitsphase: bestehende COVID-19-Symptome 4 bis 12 Wochen nach Auftreten erster Krankheitszeichen,
  • Post-COVID-Syndrom:  Symptome, die im Zusammenhang mit COVID-19 oder danach aufgetreten sind, mehr als 12 Wochen nach Erkrankung noch vorliegen und nicht anderweitig erklärt werden können.

Sowohl die subakute Krankheitsphase als auch das Post-COVID-Syndrom werden als Long COVID bezeichnet.

Die genaue fachärztliche Dokumentation durch Internisten, Schlafmediziner, Neurologen, Psychiatern u.s.w. von Long Covid Syndromen ist wichtig für folgende Rechtsfolgen:

- Erlangung einer Erwerbsminderungsrente
- Erlangung des Schwerbehindertenausweises
- Private BU- Versicherungen
- Schwierigkeiten am Arbeitsplatz (Tipp: Gleichstellungantrag)
- Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse

Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten persönlichen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Telefonberatung bundesweit.

Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart

Tel : 0711-2482446

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