Rechtliche Folgen von Long Covid:
Long COVID ist ein Sammelbegriff für gesundheitliche Langzeitfolgen, die nach einer akuten Erkrankung an COVID-19 leider vorkommen können. Der Begriff „Long COVID“ umfasst Symptome, die mehr als vier Wochen nach Beginn der Erkrankung an COVID-19 fortbestehen oder neu auftreten und sich nicht durch eine PCR-bestätigte anhaltende Infektion oder andere Erkrankungen erklären lassen. Auch wichtig: Menschen, die an Long COVID leiden, sind nicht mehr ansteckend.
Langzeitfolgen von
COVID-19 sind relevante Beeinträchtigungen der körperlichen und psychischen
Gesundheit mit zum Teil sehr erheblichen Einschränkungen der Funktionsfähigkeit
und allgemeinen Lebensqualität. Die Symptome sind sehr weit gefächert. Sie treten
einzeln oder in Kombination auf. Sind die Krankheitsbilder kombiniert, ist auch
eine fachübergreifende Behandlung und (rechtlich wichtig!) Dokumentation durch
die Fachärzte und Fachkliniken notwendig. Auch die Dauer der Erkrankungen ist auch
sehr unterschiedlich.
Als Krankheitsbilder
der Langzeitfolgen von COVID-19 werden in der Literatur beschrieben: Chronisches Müdigkeits- und Erschöpfungssyndrom (CFS) in Kombination
mit allgemeiner Minderbelastbarkeit, Konzentrationsstörungen, Ganzkörperschmerzen/
wechselnde Schmerzen (ähnlich Fibromyalgie), Muskel-schmerzen, Kopfschmerzen,
Atembeschwerden, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Depression,
Niedergeschlagenheit, Angststörungen, chronische Schlafstörungen (Einschlaf-
und oder (häufig!) Durchschlafstörungen, Herzrasen, Herzstolpern, Herzmuskelentzündungen,
Nieren- und Stoffwechselerkrankungen, Diabetes mellitus, Gefäßerkrankungen. Eine
einheitliche Definition eines Krankheitsbildes Long COVID gibt es bislang (noch)
nicht.
Covid 19 ist neu, nicht jedoch die beschriebenen Einzelsymptome, so dass für diese einzel- nen oder kombinierten Krankheitsbilder bereits die rechtliche Einordnung
vorgenommen werden kann (diese Krankheitsbilder gab es bereits vor Covid ohne den Covid-Zusam-menhang).
Es lassen sich sozialmedizinisch
drei Phasen einer Erkrankung an COVID-19 unterscheiden, wobei die letzten
beiden Phasen Long COVID zugeordnet werden:
- akute COVID-19-Krankheitsphase: bis 4 Wochen
nach Beginn der Symptome,
- subakute COVID-19-Krankheitsphase: bestehende
COVID-19-Symptome 4 bis 12 Wochen nach Auftreten erster Krankheitszeichen,
- Post-COVID-Syndrom: Symptome, die im
Zusammenhang mit COVID-19 oder danach aufgetreten sind, mehr als 12 Wochen
nach Erkrankung noch vorliegen und nicht anderweitig erklärt werden
können.
Sowohl die subakute
Krankheitsphase als auch das Post-COVID-Syndrom werden als Long COVID
bezeichnet.
Die genaue fachärztliche Dokumentation durch Internisten, Schlafmediziner, Neurologen, Psychiatern u.s.w. von Long Covid Syndromen ist wichtig für folgende Rechtsfolgen:
- Erlangung einer
Erwerbsminderungsrente
- Erlangung des Schwerbehindertenausweises
- Private BU- Versicherungen
- Schwierigkeiten am Arbeitsplatz (Tipp: Gleichstellungantrag)
- Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse
Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch
durchzusetzen. Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt
eingeschaltet wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch
Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie
erhalten bei mir zeitnah einen ersten persönlichen Beratungstermin in meiner
Kanzlei. Telefonberatung bundesweit.
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel : 0711-2482446
Telefonberatung auch Bundesweit. Eine Telefonberatung zu diesem
Thema kostet Sie € 50,-- zuzügl. 19% UST (€ 9,50)= € 59,50
E-
Mail : KanzleiEschle@t-online.de
http://www.rechtsanwalt-eschle.de
(ausführliche Homepage)
https://www.rechtsanwalt-eschle.info/impressum-dsgvo.html
(Impressum)